16Zunächst einmal ein Update zur Folge #10: Am Mittwoch kommentierte ich hier noch die aktuellen Verhandlungen um Verträge zwischen Hochschulen und der VG Wort. Heute scheint klar zu sein: Für dieses und nächstes Semester ändert sich zunächst nichts, die Inhalte der elektronischen Semesterapparate bleiben erhalten und vorerst bleibt es beim Pauschalmodell. So jedenfalls Meldungen der Bibliotheken der Universität Duisburg-Essen und der Technischen Universität Kaiserslautern. Wie ich finde eine gute Idee, so ändert sich nicht mitten im Semester etwas, es bleibt mehr Zeit zum Verhandeln und die Unis mehr Zeit, sich auf ein neues Vergütungsmodell einzustellen.
Und allgemein: Eine Urheberrechtsreform ist regelmäßig in der Diskussion. Ein Thema: Sollte man Verlage an der Ausschüttung der VG Wort beteiligen? Ich finde ja, denn ohne Verlage würde die gedruckte Medienlandschaft anders aussehen. Verlage wirken schließlich beim Entstehen eines Buches mit und sorgen auch dafür, dass es verkauft wird, beispielsweise, indem sie werben.
Ein anderes Thema ist „fair use“. Dazu gibt´s verschiedene Ideen. Ich finde: Das aktuelle Urheberrecht ist für die meisten Möglichkeit einer Privatkopie, zum anderen ist das schon gut, dass man als Urheber weitestgehend selbst entscheiden kann was mit den eigenen Werken passiert. Und wenn jemand nur sehr teuer Lizenzen verkauft – muss man die Lizenz ja nicht kaufen.
Wo man aber nachbessern könnte wäre im wissenschaftlichen Bereich. Schließlich heißt es im Grundgesetz-Artikel 5: „(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ Mein Vorschlag: Eine Obergrenze. Nicht für Asylbewerber, sondern bei den Preisen für Lizenzen für Unis, beispielsweise für E-Books. Damit die Unis nicht aufgrund von höheren Preisen elektronische durch gedruckte Bücher ersetzen müssen.