Bis einschließlich vergangenes Jahr gab´s hier in der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (ja, heute mal Lokales) ein Amtsblatt. Dort konnte man jedoch nicht nur – wie es der Name verspricht – amtliche Meldungen der Gemeinde lesen, sondern auch beispielsweise Meldungen von Vereinen, Schulen und Kirchen.
Ab diesem Jahr ist die Verteilung etwas anders: Bereits Wochen zuvor wurde im Amtsblatt angekündigt, dass die beiden Teile – amtlicher und nichtamtlicher – stärker getrennt werden. Und wie angekündigt kann man es in dieser Woche sehen: Die nichtamtlichen Meldungen (bisher im hinteren Teil des Heftes) sind eine eigene Zeitung und das „Amtsblatt“ die Beilage. Name der neuen Zeitung: „Das Tor zum Pfälzerwald“ – passend zur geografischen Lage der Gemeinde. Ganz neu ist das Konzept „Amtsblatt als Teil einer Wochenzeitung“ natürlich nicht, bereits zuvor gab´s im „Wochenblatt“ in Kaiserslautern einige Seiten Amtsblatt.
Gehen wir mal durch die aktuelle Ausgabe (in der rechten Spalte das E-Paper auswählen*) und schauen mal, welche Inhalte wir nun in welchem Teil finden. Vereinsinfos, Sportergebnisse und Gottesdiensttermine? Natürlich im nichtamtlichen Teil. Bebauungspläne und Infos zur Hundesteuer? Finden wir im amtlichen Heft. Sportlerehrungen? Auf der Titelseite des Amtsblatts! Vorlesewettbewerb der Schule? Ebenfalls Teil des Amtsblatts! Telefonnummern vom E-Werk, Wasserwerk, Notfallnummern und Notdienstplan der Apotheken? Das alles steht auf Seite 2 der nichtamtlichen Zeitung. Die letzten drei Beispiele kann ich nicht ganz nachvollziehen, die hätte ich im jeweils anderen Heft abgedruckt. Die Werbung verteilt sich übrigens auf beide Teile, aber das kann auch drucktechnische Gründe haben, schließlich muss bei Heften die Seitenzahl gerade sein. Sie muss jedoch nicht unbedingt durch vier teilbar sein, denn beide Hefte haben 22 Seiten. Was auch möglich ist, weil die Seiten nicht geheftet, sondern geklebt sind.
Also: Viel hat sich nicht geändert, die Themen sind auch im neuen Heft in der Regel dort zu finden wo man sie erwartet. Man darf nur nicht meinen: Ich nehme nur den wichtigen Teil – und den Rest wegwerfen. Denn die Telefonnummern vom E-Werk und der Notdienstplan der Apotheken sind ja im Zeitungsteil.
*In der elektronischen Variante der Ausgabe 1/2017 ist (wie in der gedruckten Ausgabe auch) das Amtsblatt eine Beilage der Zeitung. In diesem Fall heißt das, dass sich die Seiten des Amtsblatts zwischen den Seiten 12 und 13 der Zeitung befinden.