Beim Tippen des heutigen Beitrags läuft bei mir nebenbei die Fußballsendung von Arnd Zeigler. Letzte Woche fiel die aktuelle Sendung im Fernsehen aus – aus technischen Gründen. Stattdessen lief Ersatzprogramm. In der aktuellen Sendung erfahre ich, dass dennoch eine Sendung produziert wurde – fürs Internet. Interessant in dieser Sendung: Man erfährt, welche Beiträge einer Sendung im Netz gezeigt werden dürfen und welche nicht. Und dass beispielsweise ältere Ausschnitte im Netz dürfen, wie beispielsweise Spielausschnitte von 1984.
Bis vor ein paar Jahren konnte man nicht einmal die Sportschau auf den Internetseiten der ARD im Livestream sehen. Zunächst wurde die Sonntagabendsendung gestreamt, später auch die Samstagssendung. Klar, Fernsehen über´s Internet ist zeitgemäß, gut, dass die öffentlich-rechtlichen zumindest Rechte fürs Streaming haben. Aber wo man was wann sehen kann ist – finde ich – nicht so leicht herauszufinden, da Fußballrechte gestreut werden.
Und bei älteren Ausschnitten besteht manchmal auch Unsicherheit, ob sie gezeigt werden dürfen, wie in Zeiglers Sendung vom 05.12.2016 (die Sendung wurde erst dann aufgezeichnet) ab Minute 23:13 zu sehen ist. Nach Toren von 1981 und 1986, die gezeigt wurden wurde beim Tor von 1990 nur die Hintergrundmusik abgespielt, statt den Spielausschnitt sieht man den Moderator.
Es kommt übrigens nicht nur darauf an, welcher Sender Rechte hat, sondern auch wann und wie das Programm empfangen wird – ob als Bezahlfernsehen oder frei. Ein Beispiel: Als der Sender Sky Sport News HD noch zum Bezahlangebot zu Sky gehörte, gab´s am späten Samstagnachmittag, nicht lange nach Abpfiff, Zusammenfassungen zu sehen. Seit einigen Tagen ist der Sender aber frei empfangbar und die sogenannten Erstverwertungsrechte für die Nachmittagsspiele der Spiele vom Samstagnachmittag im frei empfangbaren TV liegen bei der ARD! Daher kommen Spielszenen der betroffenen Spiele im Sportnachrichtensender von Sky erst ab 20 Uhr.
Das ist auch nachvollziehbar und sinnvoll, schließlich soll die ARD keine Werbeeinnahmen verlieren. Und dass auch Rechte für Videos auf Abruf einzeln vermarktet werden, für Leute, die sich kurz nach Abpfiff die Reihenfolge und die Auswahl der Zusammenfassungen selbst aussuchen wollen. Aber ich finde, jeder Sender sollte das Recht haben, alles selbst produzierte und gesendete auch auf Abruf anzubieten. Nach der Ausstrahlung. Oder spätestens in der Folgewoche, wenn die Zusammenfassungen der Auf-Abruf-Rechteinhaber sowieso online stehen.
Übrigens: Es kam sogar schon einmal auf den Empfangsweg des laufenden Fernsehprogramms an, ob man Fußball sehen konnte oder nicht. Wer hierzu mehr wissen will, mein Tipp: Der Bonus des Medienmagazins von Jörg Wagner vom 3. Dezember.
Nachtrag (18:51 Uhr) – 2. Tipp: Die Sportschau hat heute auf ihrer Internetseite eine neue Serie gestartet, in der sie das Thema Fußball aus medialer Sicht betrachtet. In der ersten Folge geht es unter anderem auch um Sportrechte.